AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§ 1 Geltung

(1) Diese Bedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit Kunden, auch wenn bei späteren Geschäften nicht mehr ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen. In der Lieferung durch uns liegt keine Zustimmung.

 

§ 2 Auftrag und Preise

(1) Bestellungen führen erst dann zu einem Auftrag, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden oder die Lieferung erfolgt.

(2) Im Falle einer schriftlichen Bestätigung ist diese für den Inhalt des Liefervertrages maßgebend. Zusätzliche Nebenabreden, Vertragsänderungen und Zusicherungen von Eigenschaften bedürfen der Schriftform. Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

(3) Unsere Angebotspreise verstehen sich ab Werk zuzüglich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt. Irrtum bleibt vorbehalten.

(4) Unsere Angebote haben drei Monate Gültigkeit, gehen Bestellungen später ein, gelten diese als neue Angebote des Kunden.

(5) Erhöhen sich auf die Preisgestaltung Einfluss nehmende Faktoren, so sind wir berechtigt, bei Lieferungen, die später als 4 Monate nach Auftragsbestätigung ausgeführt werden, unsere dann geltenden Preise zu verlangen.

(6) Der Mindestbestellwert beträgt 50,00 Euro ohne MwSt. Darunter erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro.

 

§ 3 Lieferzeit

(1) Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferzeit sind ausgeschlossen, es sei denn, die verspätete Lieferung beruht auf von uns zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

(2) Ist eine Lieferzeit vereinbart, so setzt ihre Einhaltung voraus, dass der Kunde seinen Vertragspflichten ebenfalls nachkommt. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die bestellte Ware bis zum Ablauf unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

(3) Die Lieferzeit beginnt, sowie der Auftrag vollständig geklärt und die vereinbarte Anzahlung geleistet ist.

(4) Ist die Überschreitung eines Liefertermins von uns zu vertreten (Ausnahmen: höhere Gewalt oder Streik), so kann der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

(5) Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden oder infolge eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, über den vereinbarten Termin hinaus verzögert, so wird mit Anzeige der Versandbereitschaft

(5.1) die zum Liefertermin vereinbarte Zahlung sowie einen Monat später ein eventueller Restbetrag, fällig.

(5.2) der Aufwand für die Lagerung, mindestens jedoch 0,5% des Auftragswertes pro Monat, berechnet.

(5.3) die Gewährleistungsfrist beginnen.

 

§ 4 Gefahrenübergang

(1) Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. mit dem Beladen des Lieferfahrzeuges auf den Kunden über.

(2) Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

(3) Beschädigungen oder Verlust der Ware während des Transports hat uns der Kunde unverzüglich zu melden. Versicherungsschutz wird nur von uns veranlasst, wenn dies schriflich vereinbart ist.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Rechnungen sind sofort rein netto, ohne Skonto, spesenfrei zahlbar.

(2) Bei Systemgeschäften sind 30% bei Auftragserteilung, 60% bei Lieferung und 10% bei Inbetriebnahme fällig.

(3) Sowie bei Leasinggeschäften die vorbehaltlos unterzeichnete Übernahmebestätigung vorliegt, werden bis dahin geleistete Zahlungen zurückerstattet.

(4) Gehen Zahlungen erst nach dem auf der Rechnung angegebenen Termin ein, so sind wir nach Mahnung berechtigt, vom Kunden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. (5) Zahlungen tilgen immer die ältesten Rechnungen. Andere Zahlungsmittel als Barzahlungen oder Überweisungen nehmen wir nur zahlungshalber an.

(6) Wechsel- und Scheckzahlungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Etwaige dadurch entstehende Diskont- oder Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.

(7) Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen etwaiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder damit aufzurechnen. §6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt so lange unser Eigentum, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat.

(2) Bis zur Zahlung ist der Kunde verpflichtet, den Liefergegenstand auf seine Kosten zu unseren Gunsten gegen alle versicherbaren Schadensfälle zu versichern. Er darf den Liefergegenstand weder veräußern noch belasten und hat uns etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände unverzüglich anzuzeigen.

(3) Bei Verarbeitung und Umarbeitung gelten wir als Hersteller im Sinne des § 950 BGB und erwerben das Eigentum an den Zwischen- oder Enderzeugnissen. Im Falle der Verbindung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware mit Sachen, die Eigentum des Kunden oder Dritter sind, erwerben wir Miteigentum nach § 947 BGB.

 

§7 Gewährleistung und Haftung

(1) Bei neuen Anlagen gewährleisten wir 12 Monate ab Auslieferung an den Kunden(Verlassen unseres Werkes oder Mitteilung der Versandbereitschaft); für gebrauchte Anlagen übernehmen wir keine Gewähr.

(2) Nach Auslieferung und Aufstellung ist der Kunde verpflichtet, den Liefergegenstand sofort zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung, schriftlich zu melden. Auch später auftretende Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(3) Treten an dem Liefergegenstand Mängel auf, für die wir haften, so beschränkt sich der Anspruch des Kunden nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Austausch des mangelhaften Liefergegenstandes. Können Mängel durch Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen trotz angemessener Nachfrist endgültig nicht behoben werden, hat der Kunde Anspruch auf Wandlung oder Minderung.

(4) Auf unseren Wunsch sendet uns der Kunde versandfähige Leistungsgegenstände, bei Inanspruchnahme von Gewährleistungsrechten, auf seine Kosten zu.

(5) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, verspäteter oder mangelhafter Lieferung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden und aus unerlaubter Handlung werden, soweit gesetzlich zulässig, auf von uns zu vertretenden Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. In allen diesen Fällen steht dem Kunden nach Abmahnung unter Ausschluss jeglicher weiterer Ansprüche ein Rücktrittsrecht zu.

(6) Treten bei Verwendung von durch uns nicht autorisiertem Zubehör bzw. Ersatzteilen Störungen auf, entfallen die Gewährleistungsansprüche.

(7) Bei Datenverlust beschränkt sich unsere Haftung auf Fälle grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz.

 

§8 Software

(1) Programmfehler können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Unsere Haftung hierfür ist auf Nachbesserung begrenzt, Im übrigen gelten die obigen Haftungseinschränkungen.

(2) Die Verantwortung für die Auswahl der Software und ihre wirtschaftliche Nutzbarkeit trägt der Kunde.

(3) Datacontrol gewährt Kunden das einfache nicht ausschließliche und persönliche Recht, die Software im vereinbarten Umfang und an den vereinbarten Orten anzuwenden. Der Kunde ist befugt, die Software auf andere Computer in seiner Firma zu übertragen unter der Voraussetzung, dass die Software immer nur auf der vereinbarten Anzahl Computer und im vereinbarten Umfang genutzt wird; ansonsten sind weitere Lizenzen bei Datacontrol zu erwerben.

(4) Der Kunde kann eine Sicherungskopie anfertigen, sofern diese mit unserem Urheberrecht gekennzeichnet wird. Er gewährleistet, dass weder Software noch Dokumentationen vervielfältigt oder Dritten zugänglich werden.

(5) Dem Kunden ist es untersagt, Programme und Dokumentationen zu verändern, zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben.

(6) Dateibeschreibungen etc. dürfen nur vorübergehend, zur Realisierung der Übernahme von Daten in ein weiterverarbeitendes System, an Dritte, die im Auftrag und auf Rechnung des Kunden tätig werden, weitergegeben werden. Die Einhaltung der Datacontrol Geschäftsbedingungen durch Dritte ist durch den Kunden zu gewährleisten.

(7) Datacontrol empfiehlt die Installation der Software auf einem separaten Rechner. Auf Wunsch prüft Datacontrol gegen Berechnung des zusätzlichen Aufwandes, ob der vorgesehene Rechner geeignet ist.

(8) Die Software ist nach dem neuesten Stand der Technik erstellt. Treten dennoch Unstimmigkeiten auf, hat der Kunde zur Behebung erforderliche Unterlagen bereitzustellen. Datacontrol leistet keine Gewähr für Funktionen, die über die vorhandene Dokumentation hinausgehen.

(9) Das Recht des Kunden zur Nutzung der Software erlischt automatisch, wenn Rechte von Datacontrol verletzt werden. Endet die Nutzung, ist der Kunde verpflichtet, den Original-Datenträger, eventuell vohandene Kopien und schriftliche Dokumentationen etc. an Datacontrol zurückzugeben.

(10) Verletzt der Kunde die Bedingungen zur Nutzung der Software, ist Datacontrol berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Dieses Recht kann seitens Datacontrol abgetreten werden.

 

§9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Es gilt Deutsches Recht unter Ausschluss des "einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen und beweglichen Sachen" und des "einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen".

(2) Erfüllungsort für Leistungen beider Vertragspartner ist Saarbrücken.

(3) Gerichtsstand ist Saarbrücken, sowie der Geschäftspartner Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist.